Vorpraktikum
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Vorpraktikum - Berufswunsch: gesichert, Praxis: erlebt
Bewerberinnen und Bewerber für den Bachelor-Studiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik müssen ein sechsmonatiges Vorpraktikum in einem relevanten Berufsfeld nachweisen. Hauptziel des Vorpraktikums ist die Schulung manueller Fähigkeiten, insbesondere das Erlernen handwerklicher Präzision.
Damit bringen die Bewerberinnen und Bewerber nach der Praxisphase zum Studienbeginn Kenntnisse und Fähigkeiten mit, die das konzentrierte und zielgerichtete Arbeiten im Studium erst ermöglichen. Wer zuvor auf einer Ausgrabungsstätte stand oder in der Restaurierung archäologische oder historische Objekte, Fotografien und Datenträger nach Material und Erhaltungszustand klassifizierte, bringt die erforderlichen Voraussetzungen für das Studium in Theorie und Praxis mit. Mit dem Vorpraktikum kann man die eigenen Befähigungen und Neigungen bezüglich der Restaurierung und Konservierung testen und eine fundierte Entscheidung für die Studienspezialiserung treffen. Zugleich ist das Vorpraktikum hilfreich für die erfolgreiche Absolvierung der Eignungsfeststellung.
Formalia zum Vorpraktikum
Das Vorpraktikum dauert sechs Monate und muss mit Studienbeginn vollständig abgeschlossen sein. Die künftigen Studierenden sollen sich mit den Aufgaben, Arbeitsbedingungen und Tätigkeitsfeldern in der Restaurierung oder auf archäologischen Ausgrabungen vertraut machen. Dabei verbessern sie ihre manuellen Fähigkeiten, erlernen handwerkliche Präzision und erwerben erste Kenntnisse in Werkstoffkunde, Dokumentation, Konservierungs- und Restaurierungsmethoden, Archivverwaltung oder Arbeitsschutzmaßnahmen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung bestimmter Fachrichtungen kann einen Teil des Vorpraktikums ersetzen. Freiwilligendienste wie FSJ (Freiwilliges soziales Jahr in der Denkmalpflege) werden ebenfalls anerkannt. Weitere Informationen gibt es online in der Ordnung über die praktische Vorbildung sowie bei den Vorpraktikumsbeauftragten.
Praktikumsnachweise
Das erfolgreich absolvierte Praktikum wird belegt durch:
- ein Zeugnis des Praktikumsbetriebs über die erfolgreiche Durchführung sowie
- einen Praxisbericht, der den zeitlichen Ablauf, die übernommenen Aufgaben und die Wege zur Lösung der Aufgaben darstellt.